Zwar sind die geltenden Bestimmungen bis auf ein paar wesentliche Details mit denen in Deutschland vergleichbar, aber genau diese Unterschiede machen das Fliegen in Spanien zur wahren Freude!
UL-Lizenzen:
Wer eine Lizenz aus einem europäischen Land besitzt, egal ob Deutschland, Italien oder Frankreich, der kann ohne Umschreibung (Berechtigung) unsere UL-Flugzeuge benutzen.
Es gibt in Spanien nur eine Lizenz für alle Arten von UL-Flugzeugen, d.h. für Trikes, 3-Achser, Gyrocopter etc. gelten die selben Vorschriften. Nachzuweisen ist nur die praktische Befähigung auf dem jeweiligen Typ!
Die "Freiheit der Lüfte" für UL-Flieger:
UL-Fliegen in Spanien bietet Möglichkeiten von denen wir nur träumen: Herrliche Landschaften, traumhaftes Wetter, lange Sandstrände, wunderschöne Berglandschaft, viele UL-Pisten garantieren ein fliegerisches Highlight.
PPL-Piloten können mit einer Einweisung durch einen deutschen Lehrer die deutsche UL-Lizenz entsprechend den neuen Richtlinen gemäß JAR (seit Mai 2003) erlangen. Es gibt aber auch noch eine weitere Möglichkeit: PPL-Piloten aus ganz Europa, d. h. aus allen JAR-Mitgliedsstaaten, können bei uns nach einer Einweisung (... bis zur Beherrschung des ULs) durch einen spanischen UL-Lehrer die spanische Lizenz erwerben und UL-fliegen!
Checkflug: Wer unsere Ultraleichtflugzeuge fliegen will, muß eine Einweisung bzw. einen Checkflug absolvieren, denn die Beherrschung des Gerätes ist unbedingte Voraussetzung!